Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr unterwegs auf Höhenflügen

Daniel Bahr von der Freien Demokratischen Partei (FDP) gilt derzeit als der „spendabelste Minister“, den man je erlebt hat. Der Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung weist im Vergleich zu den letzten Jahren astronomische Höhen auf – denn mit 185 Milliarden Euro sind dieses Jahr 6 Milliarden Euro mehr im Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenkassen als noch 2011. Die Beiträge für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen könnten gesenkt oder aber Beiträge rückerstattet werden. Doch das ist nicht geplant.

Bundesgesundheitsminister Bahr hat Lobbyisten statt Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen im Fokus

Stattdessen geht es Apothekern, Medizinfunktionären und Ärzten momentan so gut wie schon seit Jahren nicht mehr. Bei der Ärztekonferenz Anfang des Jahres wurde Bahr warm empfangen, statt – wie Gesundheitsminister es bisher erdulden mussten – Abneigung und Unmut auf sich zu ziehen. Selbst ein geplanter Streik der Krankenhäuser wurde abgeblasen, denn Bahr sicherte ihnen empfindliche Tariferhöhungen zu.

Das bisherige Motto der „Kostendämpfung“ bei den Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen scheint redigiert, denn die Konten des Gesundheitsfonds sind gefüllt. Durch die gesunkene Arbeitslosigkeit und noch vorhandene Reserven im Gesundheitsfonds aus Beitragszahlungen von 2011 an die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 3,6 Milliarden Euro ist das Gesundheitssystem reich wie schon lange nicht mehr. Doch diese Euphorie scheint dem Bundesgesundheitsminister nicht wohl zu bekommen. Das System, das er repräsentiert, sei „wie auf Drogen“ – so die allgemeine Auffassung.

Setzt Bahr auf Partei-Propaganda, statt auf Stabilität der Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen?

Eigentlich steht die FDP für Abgabensenkung und „mehr Netto vom Brutto“. Doch statt den Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse Beiträge zurück zu erstatten – immerhin ein Betrag von 100,- € pro Person – scheint es, dass Bahr lieber der FDP-Klientel aus Zahnärzten, Apothekern und niedergelassenen Ärzten Honig ums Maul schmieren möchte: Mediziner, die auf dem Land eine Praxis haben, bekommen fortan einen „Extra-Buschzuschlag“ und Naturheilmittel der Apotheker sind ab sofort wieder im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu finden.

Anstelle der einst geplanten Honorarumverteilung, bei der Ärzte aus der Stadt einen Teil ihres Honorars an Kollegen auf dem Land hätten abtreten müssen, gibt es nun keinerlei Einbußen. Es werden einfach mehr finanzielle Mittel für die Honorare ausgegeben, statt sinnvolle Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu subventionieren.

Außerdem steht nun eine Reform der Gebührenverordnung ins Haus, bei der Ärzte sich schon jetzt auf eine ordentliche Gehaltserhöhung freuen dürfen – ganz im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, für die diese Gebührenverordnung steigende Kosten bedeutet. Nach Doris Pfeiffer, der Chefin des Spitzenverbandes der Krankenkassen, sei das Problem, dass die „derzeit gute Finanzausstattung des Gesundheitsfonds überall Begehrlichkeiten“ wecke, frei nach dem Motto: „Mehr Geld für die gleiche Leistung“.

Auch Andreas Köhler, der Chef der kassenärztlichen Bundesvereinigung, ist so einer, bei dem Begehrlichkeiten geweckt wurden. So verlangte er die nun bewilligte Gehaltserhöhung von 90.000,- € auf ein Wahnsinns-Jahresgehalt von 360.000,- € – das sind immerhin 100.000,-€ mehr, als die Bundeskanzlerin derzeit verdient.

Und all das zulasten der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen. Denn nie waren die durchschnittlichen Belastungen höher als heute.

PKV-Mitglieder wandern nicht in die gesetzliche Krankenversicherung ab

In mehreren Medienberichten war in den vergangenen Tagen zu lesen, dass die private Krankenversicherung mit einer Vielzahl von Abwanderungswilligen zu kämpfen hat. Diesen Berichten widersprach die PKV jedoch vehement, denn größer als die Zahl der Versicherten, die sich für einen Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, sei die Zahl, die sich neu für eine Mitgliedschaft in der PKV aussprechen.

Barmer GEK und TK: Zuwachs durch PKV-Mitglieder

Die teils hohen Beitragserhöhungen in der PKV haben wohl dazu geführt, dass einige privat Versicherte einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung vorgenommen haben. Laut Informationen der Barmer GEK sollen insgesamt 27.600 ehemals privat versicherte Menschen hier einen Antrag auf Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung gestellt haben.

Ein solcher Wechsel ist aber nicht allein wegen steigender Beiträge in der PKV möglich. In diesen Fällen gewährt der Gesetzgeber lediglich das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, um einen anderen Tarif in der privaten Krankenversicherung abschließen zu können.

Wechsel von PKV zur GKV schwierig

Ein Zurück zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist Ihnen vielmehr nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. So können Sie als Selbstständiger zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn Sie wieder versicherungspflichtig beschäftigt sind und Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet.

Wenn Sie sich als Arbeitnehmer für eine PKV-Versicherung entschieden haben, können Sie lediglich dann wieder zurück in die GKV, wenn Ihr Einkommen die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze der PKV wieder unterschreitet.

Aufgrund einer Erhöhung von 2,7 % gegenüber dem Vorjahr auf mittlerweile 50.850,- € mussten wohl auch deshalb viele privat Versicherte nun in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Letztlich ist es auch möglich bei Arbeitslosigkeit zurück in die GKV zu wechseln.

Hierbei muss zudem beachtet werden, dass Ihnen ein Wechsel in die GKV nur bis zum 55. Lebensjahr möglich ist. Danach ist ein Zurück in die gesetzliche Versicherung grundsätzlich ausgeschlossen. Hiermit soll vermieden werden, dass insbesondere ältere Versicherte, die nun höhere Beiträge in der PKV zu entrichten haben, wieder in die Mitgliedschaft der GKV aufgenommen werden und hier die Solidargemeinschaft belasten.

Alkohol erhöht Krebsrisiko

Alkohol ist nicht nur ein Suchtmittel, durch ihn wird auch das Krebsrisiko erhöht. Wie signifikant dieser Effekt ausfällt, hat eine italienische Studie des Jahres 2011 belegt. Demnach würde die Gefahr einer Erkrankung an Krebs sehr deutlich gesenkt, wenn man bei der empfohlenen Menge von maximal einem Drink am Tag bliebe.

Referenzwerte für Alkohol

Alljährlich um die Weihnachtszeit meldet sich die DGE (Deutsche Ernährungsgesellschaft) zur Thematik zu Wort. Das ist kein Wunder, denn gerade in der besinnlichsten Zeit des Jahres fließt Alkohol mehr oder weniger in Strömen. Die Empfehlungen lauten: Frauen sollen maximal zehn, Männer maximal zwanzig Gramm Alkohol täglich zu sich nehmen. Das sind ein kleines Glas Bier oder Wein, so lauten die Referenzwerte, zu denen es nicht nur eine Studie gibt. Alles darüber erhöht deutlich die Gefahr einer Erkrankung verschiedenster Organe und auch das Krebsrisiko.

Übrigens sind die referenzierten Mengen keinesfalls ein Muss und eine Aufforderung zum täglichen Trinken – wer mit weniger auskommt, lebt eindeutig gesünder.

Das Krebsrisiko durch Alkohol ist auch schon länger bekannt, die italienische Studie ist aber noch umfassender als frühere Arbeiten zu dem Thema. Es wurden diverse Metaanalysen ausgewertet, das Ergebnis: Wenn sich Menschen an die empfohlenen Maximalwerte halten, verringern Männer ihr Krebsrisiko um 90, Frauen um 50 %.

Wissenschaftlich stabile Studie

Deutsche Wissenschaftler bestätigen die fundierte Arbeit ihrer italienischen Kollegen zum Problemkreis Erkrankung durch Alkohol. Die Aussagen seien fachlich sehr stabil und belastbar. Sie sind überdies sehr beunruhigend. Zusammengefasst lässt sich konstatieren: Die Gefahr einer Erkrankung durch Alkoholkonsum ist allein von der konsumierten Menge, nicht von der Art des Alkohols abhängig.

Welche Art von Tumor sich allerdings bilden kann, hängt doch wieder von hoch- oder niederprozentigem Alkohol ab. Beispielsweise greifen Spirituosen extrem die Mund- und Rachenschleimhäute an, das Krebsrisiko kann hier um 400 % steigen, wenn jemand die referenzierte Menge auf das Vierfache erhöht, also täglich nicht einen, sondern vier Drinks zu sich nimmt. Für den Dickdarm ist es immer noch ein um 50 % erhöhtes Risiko für eine Tumorerkrankung.

Wie genau durch Alkohol die Entstehung von Krebs beeinflusst wird, ist noch nicht völlig aufgeklärt. Wahrscheinlich werden Abbauprodukte des Alkohols wie Acetaldehyd aktiv und verbinden sich mit der Erbsubstanz.

Kritik der BÄK am Arzt-Informationsportal der Ersatzkassen

Es sei laut Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), für Patienten nicht ratsam, sich dem erst kürzlich vom Verband der Ersatzkassen (vdek) freigeschalteten Arzt-Informationsportal Arztlotse (www.vdek-arztlotse.de) anzuvertrauen. Das Portal sei nämlich ohne Nutzerregistrierung zugänglich – trotzdem könne man Ärzten Noten von 1 bis 6 geben und eigene Kommentare hinterlassen. Laut BÄK bedeute dieser Umstand für das Portal eine „glatte 6“.

Das Arzt-Informationsportal Arztlotse

Die Techniker Krankenkasse, die DAK, die KKH-Allianz, die HEK und die hkk haben der vdek den Auftrag gegeben, das Arzt-Informationsportal speziell für Versicherte zu entwickeln. Das Portal enthalte laut vdek hunderttausende Adress- und Strukturdaten und weitere Informationen zu den einzelnen Arztpraxen, wie z.B. die Erreichbarkeit und Sprechzeiten. In das Portal eingebunden sei auch eine Suchfunktion, womit man nach verschiedenen Programmen oder Fachärzten suchen könne. Um verbraucherfreundlich zu sein, wurde ein Lexikon verfasst, in dem Facharzt-, Zusatzbezeichnungen oder Therapieschwerpunkte erläutert werden. Zusätzlich gäbe es auch noch eine Adressübersicht aller Selbsthilfekontaktstellen mit einer entsprechenden Verlinkung.

Das Informationsportal solle an Bekanntheitsgrad gewinnen, indem ein Link dazu auf den Internetseiten der teilnehmenden Krankenkassen integriert werde.

Arzt-Informationsportal: Thema Missbrauch

Zu einem möglichen Missbrauch des Informationsportals erläuterte der vdek, dass allen Nutzern klar sein müsse, dass es sich bei den Bewertungen lediglich um subjektive Einschätzungen von anderen Versicherten handelt. Jedoch würden der vdek und alle Kooperationspartner darauf achten, dass die Interessen der Ärzte gewahrt blieben. Zu diesem Zweck wurde ein redaktioneller Filter eingebaut, der Kommentare vor ihrer Veröffentlichung auf Schmähkritik und ähnliches hin prüfe.

Kritik der BÄK am Arzt-Informationsportal

Die BÄK kritisiert dagegen, dass der vdek nicht in der Lage sei, Missbrauch auszuschließen. Durch die fehlende Registrierung seien Mehrfacheinträge und damit verfälschte Bewertungen von Ärzten möglich. Außerdem sei keine Mindestbewertungsanzahl notwendig, bevor eine Note online geschaltet werde. Die Kommentarfelder würden zudem den Patienten kaum etwas bringen, außer, dass sie Schmähkritik ermöglichen würden, wogegen Ärzte sich kaum wehren könnten.

Quelle: dzw.de

Jede zweite Krankenkasse steht vor Insolvenz

Seit 2009 gibt es den krankheitsorientierten Finanzausgleich über den Gesundheitsfonds zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Damit sollte der Finanzausgleich unter den gesetzlichen Krankenkassen gerechter gestaltet werden. Dieses Ziel wurde laut einem geheim gehaltenen Bericht des wissenschaftlichen Beirates verfehlt. Fast jeder zweiten Krankenkasse droht die Insolvenz.

Schwächen im Gesetz zum Finanzausgleich führen zur Gefahr der Insolvenz bei den gesetzlichen Krankenkassen

Seit 2009 zahlen Arbeitnehmer in Deutschland einen Einheitsbeitrag an die gesetzlichen Krankenkassen. Diese führen ihre Beitragseinnahmen an den Gesundheitsfonds ab. Aus dem Gesundheitsfonds kommt dann jeder Krankenkasse eine Pauschale plus Zuschläge zu. Diese sind nach Alter und Geschlecht der Versicherten gestaffelt. Weiter erhalten die gesetzlichen Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds für 80 festgelegte Krankheiten durchschnittlich entstehende Ausgaben erstattet.

Die Zielstellung des Gesundheitsfonds war, dass keine Krankenkasse Nachteile erleiden muss, wenn viele kranke oder ärmere Versicherte dort Mitglieder sind. Erreicht wurde zwar ein zielgenauerer Ausgleich; dieser deckt aber nicht bei allen gesetzlichen Krankenkassen die Ausgaben.

In einem dem Handelsblatt vorliegenden Bericht des Gutachtens des wissenschaftlichen Beirats heißt es: “Auf Einzelkassenebene reicht die Spanne der Deckungsquoten von 90,6 bis 124,8 %.” Somit erhalten einige gesetzliche Krankenkassen 25 % mehr Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds als benötigt. Den anderen gesetzlichen Krankenkassen droht somit die Insolvenz, weil sie zu wenig Geld bekommen.

Einheitskasse bei Beibehaltung der aktuellen Regelungen des Gesundheitsfonds

Thomas Dabrinski, Leiter des Instituts für Mikrodatenanalyse in Kiel ist der Ansicht, dass die jetzigen Regelungen im Gesundheitsfonds die Bildung einer Einheitskasse fördern. Aus den Daten des Evaluationsberichts gehe hervor, so Thomas Dabrinski weiter, dass ungefähr die Hälfte der gesetzlichen Krankenkassen der konkreten Insolvenzgefahr bereits ausgesetzt sei. Aufgrund der Regelungen des Finanzausgleichs könnten sie ihre Ausgaben mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr bestreiten. Dies werde sich ohne Anpassungen auch mittel- oder langfristig nicht ändern.

Um die Insolvenz von vielen gesetzlichen Krankenkassen zu verhindern, schlägt der Beirat kurzfristige Reformen des Finanzausgleichs vor.

Pläne der Koalition zum Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen kritisiert

Um den Finanzausgleich abzuspecken, plant die Koalition die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen für nur noch 50 oder 30 festgelegte Krankheiten statt der jetzigen 80 zu berücksichtigen. Diesen Schritt lehnen die Gutachter ab. Hier könnte vielleicht ein Grund zu finden sein, warum das Gesundheitsministerium den Bericht der Gutachter bislang unter Verschluss gehalten hat.

Gesetzliche Krankenkassen wollen Individuelle Gesundheitsleistungen beschränken

Zur Regelung der Anwendung von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) wollen die gesetzlichen Krankenkassen strenge Vorgaben an die Ärzte erlassen. Der Vorstand des Spitzenverbandes der Krankenkassen wirft den Ärzten vor, auf Kosten der Patienten teils nutzlose aber teure Untersuchungen anzubieten.

Angebot an Individuellen Gesundheitsleistungen in den Arztpraxen steigt stetig

Die Individuellen Gesundheitsleistungen sind medizinische Untersuchungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht anerkannt und somit nicht bezahlt werden. Die Kosten für diese Leistungen tragen allein die Patienten. Das Angebot an IGe-Leistungen ist in den letzten Jahren stetig gewachsen und wird von den Ärzten verstärkt angeboten.

Die individuellen Gesundheitsleistungen, wie das Glaukom-Screening auf Grünen Star und der vaginale Ultraschall auf Eierstock- und Gebärmutterkrebs, sind in den meisten Fällen mehrheitlich nutzlos und somit überflüssig. So äußerte sich Gernot Kiefer, Vorstand im Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen in der letzten Woche gegenüber der “Berliner Zeitung”. Er führte weiter aus, dass beim Angebot der Individuellen Gesundheitsleistungen Umsatz und Gewinn der Ärzte im Vordergrund stünden und nicht die notwendige medizinische Hilfe für Patienten. Mit den Individuellen Gesundheitsleistungen ist der Umsatz der Ärzte seit 2005 um 50 % auf ungefähr 1,5 Milliarden Euro gestiegen.

Um Änderungen zu schaffen, möchte der Verband der gesetzlichen Krankenkassen Anwendungsänderungen durchsetzen.

Individuelle Gesundheitsleistungen müssen vertraglich geregelt werden

Die gesetzlichen Krankenkassen schlagen nun einige Änderungen im Umgang mit den Leistungen vor. Ärzte, die die Individuellen Gesundheitsleistungen anbieten, sollen mit den Patienten schriftliche Behandlungsverträge abschließen. In diesen Verträgen sollen die Ärzte genau mitteilen, welche Vor- und Nachteile die Untersuchungen haben. Alternativen zu Individuellen Gesundheitsleistungen aus dem Behandlungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen müssen aufgezeigt werden.

Weiterhin wird für die Patienten eine 24-stündige “Einwilligungssperrfrist” gefordert. Ausnahmen von der Einwilligungssperrfrist gibt es nur für diejenigen, die ausdrücklich nach Individuellen Gesundheitsleistungen fragen, um diese in Anspruch zu nehmen.

Der Spitzenverband der Krankenkassen fordert die schwarz-gelbe Koalition auf, dass die Änderungen im geplanten Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte aufgenommen und umgesetzt werden.

DGVP wirft GKV Stimmungsmache vor

Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) wies die in den letzten Wochen erhobenen Vorwürfe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entschieden zurück, dass Apotheken und Krankenhäuser in größerem Umfang falsch abrechnen würden. Sie bezeichnete diese Behauptungen als Stimmungsmache gegen Krankenhäuser und Apotheken, die von der GKV bewusst betrieben würde.

GKV erhebt mit Absicht falsche Anschuldigungen

Der Präsident der DGVP, Wolfram-Arnim Candidus, äußerte deutlich seine Verärgerung über die Vorwürfe der GKV, dass Apotheken und Krankenkassen mit Absicht oft falsch abrechnen würden. Er sieht darin vor allem einen unzulässigen Versuch der GKV, die Erbringer von ambulanten und stationären Versorgungsleistungen mit Hilfe der öffentlichen Meinung massiv unter Druck zu setzen.

Dabei betont Candidus, dass es zwar – wie in allen anderen Berufsgruppen – auch in den Apotheken und Krankenhäusern schwarze Schafe geben würde, aber keineswegs überdurchschnittlich viele. Dies wolle die GKV jedoch bewusst durch ihre pauschalen Vorwürfe suggerieren.

Außerdem würde die GKV ihre Versicherten und die Öffentlichkeit bewusst nicht darüber informieren, dass es sich bei den allermeisten der betroffenen Fälle von angeblicher Falschabrechnung in Wirklichkeit um Rechnungen handelt, in denen die gesetzlichen Krankenkassen einerseits und Apotheken sowie Krankenhäuser andererseits hinsichtlich medizinischer Fragen unterschiedliche Meinungen vertreten.

Candidus fordert Politik zum Eingreifen auf

Der Präsident der DGVP meint, dass die unberechtigten Vorwürfe der GKV in Verbindung mit der Vermeidung der Erhebung von Zusatzbeiträgen zu sehen sind: Durch nicht zu belegende Vorwürfe, dass Abrechnungen von Krankenhäusern oder Apothekern wissentlich falsch vorgenommen werden, können sich die GKV einseitig, ohne Zustimmung des Vertragspartners, Lieferantenkredite und somit Liquidität verschaffen.

Der DGVP-Präsident Candidus hält es nun für dringend geboten, dass die Politik die Versicherten über die Hintergründe der Unterstellungen der GKV aufklärt und somit dazu beiträgt, das Vertrauen in Apotheken und Krankenhäuser wieder herzustellen. Es dürfe nicht zu einer generellen Verunsicherung der GKV-Mitglieder hinsichtlich der Zuverlässigkeit von Krankenhäusern und Apotheken kommen.

Bürgerversicherung: Die erste private Krankenversicherung reagiert

Die Möglichkeit das deutsche Versicherungssystem umzustellen und eine obligatorische Bürgerversicherung zu etablieren, ist schon seit längerem im Gespräch. Eine Studie der Linkspartei hat gezeigt, dass es mit Einführung einer Bürgerversicherung möglich wäre den Beitrag zur Krankenversicherung um 5 % auf 10,5 % zu senken.

Die Verlierer dieser Umstellung wären die privaten Krankenversicherungen, denn diesen blieben neben der Bürgerversicherung nur noch Zusatzversicherungen. Private Krankenvollversicherungen würden abgeschafft. Nun reagiert die Central als erste private Krankenversicherung auf die geplanten Änderungen.

Umstrukturierung bei der Central

Neueren Informationen zufolge, will die Central, eine Tochter der Generali, den eigenen Außendienst, der derzeit 600 Vertreter zählt, komplett einstellen, sowie den Vertrieb über Makler stark zurückfahren. Die Versicherungspolicen werden dann über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG), auch Teil der Generali-Gruppe, und über Konzerngesellschaften wie die Genarali Versicherungen vertrieben. Den Vertretern, die bisher für die Central gearbeitet haben, soll ein Wechsel in diese Vertriebe angeboten werden. Sie sollen sich aber nicht mehr auf den Vertrieb der privaten Krankenversicherung konzentrieren.

Central-Vorstand: Einführung der Bürgerversicherung ist nicht mehr zu verhindern

Es heißt, die Unternehmensspitze sei überzeugt, dass die Einführung der Bürgerversicherung nicht mehr zu verhindern sei. Darauf wolle man sich rechtzeitig einstellen. Dabei sind nicht nur Außendienst und Vertrieb betroffen, auch der Vorstand der Central soll sich verkleinern: Daniela Rode und Friedrich Schmitt verlassen den Vorstand der Central, Vorstandsvorsitzender Heinz Teuscher und Vertriebschef Oliver Brüß bleiben.

Allerdings sind diese Umstrukturierungen nicht allein der möglichen Einführung der Bürgerversicherung geschuldet. Die Central hatte versucht über Billigpolicen – deren Vertrieb mittlerweile eingestellt wurde – neue Kunden anzulocken, in der Hoffnung, dass diese nach einer Zeit in höhere Tarife wechseln würden. Dies war nicht der Fall, stattdessen holte sich die Central viele Nichtzahler in den Bestand. Mit der Umstrukturierung zieht die Central also auch die Konsequenzen aus dem Scheitern dieser Strategie. Nur aufgrund der möglichen Einführungen der Bürgerversicherung, würde der private Krankenversicherer wohl nicht so reagieren.

Bürgerversicherung: Der GKV-Beitrag könnte auf 10,5 % sinken

Die Beiträge zur Krankenversicherung werden durch das immer teurer werdende Gesundheitssystem immer höher. Laut einer aktuellen Studie der Linkspartei könnte die gesetzliche Krankenversicherung ihre Beiträge im Zuge einer Umstellung des Systems auf eine Bürgerversicherung auf 10,5 % senken. Diese Zahl basiert auf einer speziellen Bedingung: Die private Krankenversicherung dürfte nicht mehr als Krankenvollversicherung angeboten werden, alle müssten in der Bürgerversicherung versichert sein.

Hilft die Bürgerversicherung bei der Senkung der Beiträge?

Die Vorteile einer Bürgerversicherung werden immer mehr in der Öffentlichkeit diskutiert. Vor allem die Linkspartei macht sich für die Bürgerversicherung stark. So soll es mit einer solchen Krankenversicherung möglich werden, die Beiträge um bis zu 5 % zu senken. Anstatt den aktuellen 15,5 %, würden nur noch 10,5 % des Einkommens für die Krankenversicherung fällig. Laut verschiedenen Studien könnten mit einer Bürgerversicherung nicht nur die Beiträge an sich gesenkt werden, sondern es könnten auch zusätzliche Kosten, wie zum Beispiel Praxisgebühren und Zuzahlungen der Krankenversicherung, unterbunden werden. Das würde die Kaufkraft des Mittelstandes steigern. So würde auch die Wirtschaft profitieren.

Bei den privaten Krankenkassen dürfte sich die Begeisterung jedoch in Grenzen halten: Laut der Linkspartei soll in Zukunft eine private Krankenversicherung nur noch Zusatztarife anbieten dürfen.

Was passiert mit den privaten Krankenversicherungen?

Ein Problem stellt auch die Frage dar, wie mit den bisher privat Versicherten umgegangen werden soll. Die angesparten Altersrückstellungen sind in diesem Zusammenhang das größte Problem, denn die privat Versicherten werde diese nicht freiwillig aufgeben und eine Bürgerversicherung abschließen. Da müsste noch eine Lösung her.

Eine weitere Forderung der Linkspartei betrifft die Beitragsbemessungsgrenze: Die Linke fordert die Abschaffung dergleichen, sodass Menschen mit einem höheren Einkommen in Zukunft deutlich höhere Beiträge zahlen müssten.

Falsche Krankenhausabrechnungen: Milliardenschäden für Krankenkassen

Wie sich letzte Woche herausgestellt hat, sind aufgrund falscher Krankenhausabrechnungen für die gesetzlichen Krankenkassen finanzielle Schäden in Milliardenhöhe entstanden. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands beläuft sich der Schaden im vergangenen Jahr auf bis zu 1,5 Milliarden Euro. Doch die Krankenhäuser lassen diesen Vorwurf nicht auf sich sitzen.

2010 haben Prüfer der gesetzlichen Krankenkassen ungefähr 12 % aller eingereichten Krankenhausabrechnungen überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass durchschnittlich 45,6 % der Krankenhausabrechnungen (also ca. jede zweite) fehlerhaft sind. Damit wurde ein absoluter Höchststand an falschen Krankenhausabrechnungen erreicht.

Doch warum sind so viele Krankenhausabrechnungen falsch?

Einerseits könnte es daran liegen, dass die Krankenkassen die Krankenhausabrechnungen strengeren Prüfungen unterziehen. Doch möglich wäre auch, dass die Krankenhausabrechnungen einfach schlechter geworden sind.

Die fehlerhaften Krankenhausabrechnungen sehen dabei so aus, dass zum Beispiel Arzneien in Rechnung gestellt wurden, die die Patienten niemals verabreicht bekommen haben oder dass Behandlungen niemals erfolgt sind, die aber in der Krankenhausabrechnung aufgeführt sind. Gerade bei solchen Arzneien oder Behandlungen handelt es sich um extrem kostenintensive Maßnahmen, sodass schnell eine Milliardensumme zusammenkommen kann.

Die Reaktion der Krankenhäuser

Georg Baum, der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) verteidigt die Krankenhäuser und widerspricht dem GKV-Spitzenverband. Bei den beanstandeten Rechnungen würde es sich nämlich hauptsächlich um medizinische Streitfälle handeln. 96 % aller Krankenhausabrechnungen würden selbst nach eingehender Prüfung durch die Krankenkassen unbeanstandet bleiben. Schließlich liege das effektive Rückzahlungsvolumen bei unter 1 %. Deshalb sei es höchst unseriös von den Kassen, das in Frage gestellte Finanzvolumen von 1,5 Milliarden Euro einfach mit Falschabrechnungen gleichzusetzen.