In mehreren Medienberichten war in den vergangenen Tagen zu lesen, dass die private Krankenversicherung mit einer Vielzahl von Abwanderungswilligen zu kämpfen hat. Diesen Berichten widersprach die PKV jedoch vehement, denn größer als die Zahl der Versicherten, die sich für einen Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, sei die Zahl, die sich neu für eine Mitgliedschaft in der PKV aussprechen.
Barmer GEK und TK: Zuwachs durch PKV-Mitglieder
Die teils hohen Beitragserhöhungen in der PKV haben wohl dazu geführt, dass einige privat Versicherte einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung vorgenommen haben. Laut Informationen der Barmer GEK sollen insgesamt 27.600 ehemals privat versicherte Menschen hier einen Antrag auf Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung gestellt haben.
Ein solcher Wechsel ist aber nicht allein wegen steigender Beiträge in der PKV möglich. In diesen Fällen gewährt der Gesetzgeber lediglich das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, um einen anderen Tarif in der privaten Krankenversicherung abschließen zu können.
Wechsel von PKV zur GKV schwierig
Ein Zurück zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist Ihnen vielmehr nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. So können Sie als Selbstständiger zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn Sie wieder versicherungspflichtig beschäftigt sind und Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet.
Wenn Sie sich als Arbeitnehmer für eine PKV-Versicherung entschieden haben, können Sie lediglich dann wieder zurück in die GKV, wenn Ihr Einkommen die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze der PKV wieder unterschreitet.
Aufgrund einer Erhöhung von 2,7 % gegenüber dem Vorjahr auf mittlerweile 50.850,- € mussten wohl auch deshalb viele privat Versicherte nun in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Letztlich ist es auch möglich bei Arbeitslosigkeit zurück in die GKV zu wechseln.
Hierbei muss zudem beachtet werden, dass Ihnen ein Wechsel in die GKV nur bis zum 55. Lebensjahr möglich ist. Danach ist ein Zurück in die gesetzliche Versicherung grundsätzlich ausgeschlossen. Hiermit soll vermieden werden, dass insbesondere ältere Versicherte, die nun höhere Beiträge in der PKV zu entrichten haben, wieder in die Mitgliedschaft der GKV aufgenommen werden und hier die Solidargemeinschaft belasten.